Das Besuchervisum - B-Visum für die Einreise in die USA
Im Allgemeinen benötigt jeder Besucher, der in die USA einreisen möchte ein Visum. Grundsätzlich unterscheidet man Visumstypen. Zum einen gibt es die Seite der Einwanderungsvisa, für Immigranten. Auf der anderen Seite die Nicht-Einwanderungsvisa für vorübergehende Aufenthalte. Das B-Visum gehört zur Kategorie der Nicht-Einwanderungsvisa, denn der Antragsteller möchte nur periodisch in die USA einreisen. Das B-Visum ist dabei wiederum in zwei Visaarten unterteilt. Einmal in das B1-Visum, welches für Personen die zu geschäftlichen Zwecken in die USA reisen ausgestellt wird und das B2-Visum, welches für private Personen ausgestellt wird. Wichtig bei beiden Visagruppen ist der zeitlich begrenzte Aufenthalt in den Vereinigten Staaten. Für andere Einreisende siehe die weiteren Artikel im Bereich Visum.
Voraussetzungen für die Beantragung von B-Visa
Das Gesetz für Einwanderung und Staatsbürgerschaft muss vom Teilnehmer erfüllt werden. Das bedeutet, dass der Antragsteller widerlegen muss, dass er in das Land einwandern will. Das Gesetz geht nämlich davon aus, dass jeder Teilnehmer, der ein Visum beantragt, auch einwandern will. Wie man sieht, ist auch in den USA die Bürokratie immer zugegen. Im Falle einer Entsendung durch den Arbeitgeber wird die Botschaft des Entsenderlandes auf den Arbeitgeber zugehen und ein Entsendungsschreiben anfordern. Der Teilnehmer muss folgende Nachweise erbringen:
- der Nachweis, dass die Reise aus geschäftlichen oder eben privaten Gründen erfolgt
- die Absicht das die Reise begrenzt ist
- Nachweis auf einen Wohnsitz ausserhalb der USA und andere verbindliche Verpflichtungen
Der Antrag für das B-Visum
Der Antrag für muss beim jeweiligen Konsulat der USA beantragt werden. Die Nachweise, die der Antragsteller erbringen muss, müssen die Behörden entsprechend überzeugen, damit das Visum ausgehändigt wird. Umso wichtiger wird es deshalb, hier sorgfältig und genau zu arbeiten, mit dem Arbeitgeber das Visum zusammen zu beantragen und das zeitlich früh genug. Dazu werden noch weitere Dokumente benötigt:
- ein gültiger Reisepass
- ein elektronische Antragsformular DS-156 unter http://evisaforms.state.gov
- männliche Teilnehmer von 16 bis 45 brauchen das Formular DS-157
- ein neues Passbild
- Absichtserklärung, dass man die USA nach dem Besuch wieder verlassen wird
- Zahlungsbestätigung der Gebühr
- frankierter Rückumschlag für das Visum
Besucher dürfen während des Aufenthalts keinen Job annehmen. Ausnahmen sind Work and Travel Programme, die aber eher zum J-Visum gehören. Besucher, die aus beruflichen Gründen in die USA reisen, müssen ebenfalls bestätigen, dass sie finanzielle Mittel haben um ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit bestreiten zu können. Der Nachweis nach finanzieller Unabhängigkeit ist für die Behörden der USA einer der wichtigsten Aspekte für die Ausstellung eines Visums. Je nach individueller Lage können die Beweismittel dabei unterschiedlich sein. Auch bei dieser Visumsart ist ein Interview mit dem verantwortlichen Beamten auszumachen.
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