In der Regel braucht jeder Student der in den USA studieren möchte ein sogenanntes Studentenvisum. Dieses muss bei den zuständigen Behörden beantragt werden, dafür wird ein von dem Bildungsträger ausgefülltes Formular (I-20) benötigt.
Dabei werden zwei Arten von Visa unterschieden:
- Das F-1 Visum, für akademische Studien.
- Das M-1 Visum, für nichtakademische Studien oder berufsbezogene Studien.
Der Antragsteller muss für die oben genannten Visa bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
1.) Der Schüler oder Student muss einen abgeschlossenen Studienkurs vorweisen, der den Bedingungen für die Anmeldung genügt. Damit sind die Konditionen des fokussierten Studiengang gemeint. Weiterhin ist es wichtigen den sprachlichen Bedingungen zu entsprechen. Demnach muss der Student/ Schüler entweder die Englische Sprache so gut beherrschen, dass er dem Unterricht folgen kann, es sei denn das der Unterricht in Deutsch abgehalten wird. Ansonsten ist es möglich das Studium an einem Institut zu absolvieren, dass besondere Sprachkurse in Englisch anbietet. Für Schüler die sowieso an einem Sprachkurs teilnehmen möchten, ist dies irrelevant.
2.) Der Schüler/ Student muss nachweisen, dass er ausreichende finanzielle Mittel hat um sich versorgen zu können. Die „Versorgungsquelle“ muss dabei angegeben werden. Zum Lebensunterhalt zählen auch die Studiengebühren. Für das F-1 Visum muss durch Belege nachgewiesen werden, dass die Kosten des ersten Schuljahres bzw. Semesters gedeckt werden können. Zudem sollte auch versichert werden können, dass die Deckung der Kosten der folgenden Semester gesichert sind. Für das M-1 Visum muss dagegen die Finanzierung des gesamten Studiums nachgewiesen werden.
3.) Der Antragsteller benötigt gewisse Unterlagen um das Visum beantragen zu können.- Nachweis für der Aufnahme an einem Bildungsträger.
- Ausgefülltes Formblatt (I-20A-B für F-1& I-20M-N für M-1) des Bildungsträgers.
- Bescheinigung für die Zulassungsfähigkeit zum F-1 Visum.
- Immatrikulationsbescheinigung.
- Reisepass.
- Formulare (DS-156; DS-157; DS-158).
- Aktuelles Passbild.
- Absichtserklärung für das Verlassen des Landes nach dem Aufenthalt.
- Zahlungsbestätigung für die Visagebühr.
- Frankierter Briefumschlag für den Pass.
- Nachweis des Wohnsitzes in der Heimat.
Schüler und Studenten des F-1 Visums dürfen innerhalb des ersten Jahres nicht in den USA einer Beschäftigung nachgehen. Nach einem Jahr kann dies von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Studenten und Schüler des M-1 Visum dürfen zu keiner Zeit einer Beschäftigung nachgehen.
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